Gemäß Verordnung des DVFG Punkt 5.2 sind Flüssiggasanlagen auf Sportboote jeweils nach 2 Jahren von einem Sachkundigen zu prüfen!
Der ordnungsgemäße Zustand ist in einer Prüfbescheinigung zu bestätigen.
Die Bescheinigung ist laut §§ 29; 61 LSchiffV. an Bord mitzuführen und auf Verlangen den zuständigen Berhörden zur Einsicht vorzulegen.
So ist die notwendige Sicherheit an Bord gewährleistet!
Für weitere Informationen oder einer Terminvereinbarung nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.